RS OGH 1995/6/29 1Ob35/94 (1Ob36/94)

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Veröffentlicht am 29.06.1995
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Norm

AVG §36 Abs5

Rechtssatz

Die Einbringung mehrerer Berufungen gegen einen Bescheid mit mehreren Aussprüchen ist zulässig. Wird daher ein Ausspruch eines solchen Bescheides mit Berufung angefochten, so erwachsen die übrigen Aussprüche des Bescheides erst mit Ablauf der Berufungsfrist in Teilrechtskraft.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 35/94
    Entscheidungstext OGH 29.06.1995 1 Ob 35/94

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0081194

Dokumentnummer

JJR_19950629_OGH0002_0010OB00035_9400000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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