Norm
StGB §12 BbRechtssatz
Bestimmungstäter im Sinn des § 12 zweiter Fall StGB ist nur, wer durch ein Verhalten, das den (oder zumindest einen) Anstoß zur Tatausführung gibt, ursächlich dafür wird, daß sich ein anderer zur Ausführung einer strafbaren Handlung entschließt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0089793Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.03.2022