RS OGH 1995/6/29 12Os61/95, 11Os179/95, 12Os148/21p

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Veröffentlicht am 29.06.1995
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Norm

StGB §12 Bb

Rechtssatz

Bestimmungstäter im Sinn des § 12 zweiter Fall StGB ist nur, wer durch ein Verhalten, das den (oder zumindest einen) Anstoß zur Tatausführung gibt, ursächlich dafür wird, daß sich ein anderer zur Ausführung einer strafbaren Handlung entschließt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0089793

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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