Norm
StPO §252Rechtssatz
Nach § 252 Abs 4 StPO dürfen nur die Bestimmungen des § 252 Abs 1 StPO bei sonstiger Nichtigkeit nicht umgangen werden, wogegen Verletzungen der übrigen Bestimmungen des § 252 StPO nicht unter die Nichtigkeitssanktion des § 281 Abs 1 Z 3 StPO fallen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0098158Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.06.2020