RS OGH 1995/7/5 10ObS125/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.07.1995
beobachten
merken

Norm

ASVG §255 Da

Rechtssatz

Stellt der Verweisungsberuf über die rein fachlichen Fähigkeiten und Kenntnisse hinaus psychische Anforderungen, die sich von der bisherigen Verwendung unterscheiden, und erfordert er Fähigkeiten, die für die bisherige Tätigkeit nicht erforderlich waren, wie etwa organisatorische Fähigkeiten und die Fähigkeit zur Führung von Mitarbeitern, dann ist die Verweisung nur zulässig, wenn der Versicherte über die rein fachliche Qualifikation hinaus auch über diese Fähigkeiten verfügt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0084421

Dokumentnummer

JJR_19950705_OGH0002_010OBS00125_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten