Norm
ASVG §255 DaRechtssatz
Stellt der Verweisungsberuf über die rein fachlichen Fähigkeiten und Kenntnisse hinaus psychische Anforderungen, die sich von der bisherigen Verwendung unterscheiden, und erfordert er Fähigkeiten, die für die bisherige Tätigkeit nicht erforderlich waren, wie etwa organisatorische Fähigkeiten und die Fähigkeit zur Führung von Mitarbeitern, dann ist die Verweisung nur zulässig, wenn der Versicherte über die rein fachliche Qualifikation hinaus auch über diese Fähigkeiten verfügt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0084421Dokumentnummer
JJR_19950705_OGH0002_010OBS00125_9500000_001