Norm
ZPO §390Rechtssatz
Wird über eine Forderung entschieden, die nicht mehr besteht, dann ist das Urteil weder nichtig noch ein Nichturteil.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0062098Dokumentnummer
JJR_19950711_OGH0002_0040OB00546_9500000_001