Norm
ABGB §1438 BdRechtssatz
Die Aufrechnung mit einer verjährten Forderung ist auch dann nicht ausgeschlossen, wenn die Klage auf Zahlung der Gegenforderung rechtskräftig wegen Verjährung abgewiesen wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0062106Dokumentnummer
JJR_19950711_OGH0002_0040OB00546_9500000_003