Norm
EO §36 DRechtssatz
Der Verpflichtete kann (somit) auch bei einer aufgrund eines Vergleiches als Exekutionstitels geführten Unterlassungsexekution mit Impugnationsklage nach § 36 EO das Nichtvorhandensein der Voraussetzungen für den Bewilligungsbeschluß geltend machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0080960Dokumentnummer
JJR_19950712_OGH0002_0030OB00078_9500000_001