Norm
ABGB §1431 A1Rechtssatz
Bei einem auf irrtümliche Zahlung gegründeten Rückforderungsanspruch hat der klagende Versicherer - im Gegensatz zur Klage des Versicherungsnehmers auf Erbringung der Versicherungsleistung - den Nachweis zu erbringen, dass das Schadensereignis nicht von der primären Risikoabgrenzung umfasst ist und daher kein Versicherungsschutz bestand.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0078874Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.06.2013