RS OGH 1995/7/12 13Os75/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.07.1995
beobachten
merken

Norm

StPO §258 Abs2 C
StPO §270 Abs2 Z5

Rechtssatz

Notorische Tatsachen sind offenkundige Tatsachen, bei denen die Überzeugung von ihrer Wahrheit allgemein oder doch einem weiten Kreis in gleicher Lebenslage befindlicher Personen gemeinsam oder doch auf jedermann zugänglichen Wegen erreichbar ist; sie bedürfen keines Beweises.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0098526

Dokumentnummer

JJR_19950712_OGH0002_0130OS00075_9500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten