Norm
ABGB §1029 B1Rechtssatz
Ob der Geschäftsherr, nachdem ihm eine Vollmachtsüberschreitung seines Vertreters bekannt geworden war, den Geschäftspartner hinreichend deutlich auf die fehlende Vollmacht des Vertreters hingewiesen und damit das Entstehen einer Duldungsvollmacht verhindert hat, ist eine Frage des Einzelfalles.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0053038Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.08.2011