RS OGH 1995/7/20 15Os96/95, 13Os20/02, 14Os19/02, 13Os48/02, 14Os46/02, 14Os63/04, 14Os116/04, 13Os7

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Veröffentlicht am 20.07.1995
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Norm

StPO §281 Abs1 Z9
StPO §281 Abs1 Z10
StPO §281 Abs1 Z11

Rechtssatz

Die gesetzmäßige Ausführung eines materiell-rechtlichen Nichtigkeitsgrundes hat den gesamten Urteilssachverhalt zugrundezulegen und demnach auch den im Urteil in Ansehung der subjektiven Tatseite festgestellten Sachverhalt mit dem darauf angewendeten Gesetz zu vergleichen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0099724

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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