Norm
ASGG §46 Abs3 Z3Rechtssatz
Der Begriff "wiederkehrende Leistungen" wird im ASGG nicht näher erläutert. Er findet sich im § 58 Abs 1 JN wieder. Ähnlich wie bei den im § 58 Abs 1 JN genannten anderen wiederkehrenden Leistungen geht es auch bei der Gewährung der Pflege in einer öffentlichen Krankenanstalt gemäß § 89 Abs 1 BSVG um das (behauptete) Recht (des Versicherten) auf den Bezug von wiederkehrenden Leistungen, nämlich die (vom Versicherungsträger bereitzustellende) Sachleistung der Pflege in der allgemeinen Gebührenklasse einer öffentlichen Krankenanstalt. Ein Anspruch auf Gewährung der Anstaltspflege ist somit als Anspruch auf eine laufende Leistung anzusehen. Das daraus abgeleitete Begehren auf Übernahme von Pflegekosten hiefür ist daher ebenfalls eines auf "wiederkehrende Leistungen".
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0061801Dokumentnummer
JJR_19950720_OGH0002_010OBS00151_9500000_001