RS OGH 1995/7/25 11Os87/95, 12Os119/07b

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Veröffentlicht am 25.07.1995
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Norm

StPO §312

Rechtssatz

Die Hauptfrage hat sich an der gesetzlichen Tatbestandsumschreibung zu orientieren. Umstände, die in der gesetzlichen Definition des Deliktes nicht enthalten sind, sind in die Frage nicht aufzunehmen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0100487

Dokumentnummer

JJR_19950725_OGH0002_0110OS00087_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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