Norm
StPO §312Rechtssatz
Die Hauptfrage hat sich an der gesetzlichen Tatbestandsumschreibung zu orientieren. Umstände, die in der gesetzlichen Definition des Deliktes nicht enthalten sind, sind in die Frage nicht aufzunehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0100487Dokumentnummer
JJR_19950725_OGH0002_0110OS00087_9500000_001