Norm
AHG §1 BaRechtssatz
Ist ein Verkehrsunfall sowohl auf die unterlassene oder mangelhafte Aufstellung von Vorschriftszeichen als auch auf die solcherart fehlerhafte Anbringung von Gefahrenzeichen zurückzuführen, ist der Unfall nach amtshaftungsrechtlichen Kriterien zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0087640Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009