RS OGH 1995/7/27 1Ob568/95

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Veröffentlicht am 27.07.1995
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Norm

GmbHG §74

Rechtssatz

Die Beurteilung der Frage der Kreditunwürdigkeit beim Eigenkapital ersetzenden Gesellschafterdarlehen hängt von der konkreten Finanzplanung und Finanzierungslage der Gesellschaft ab; maßgebend sind daher Daten wie Bilanzansätze, Ertragskraft und noch verfügbare Sicherheiten, von Bedeutung sind aber vor allem auch das konkrete Darlehen, seine Laufzeit, sein Umfang und die Art seiner Besicherung. Auf diesen Grundlagen ist aus der Sicht des für die Qualifizierung des Darlehens maßgebenden Zeitpunktes der Gewährung zu beurteilen, "ob auch die Hausbank oder ein sonstiger, der Gesellschaft nicht als Mitglied verbundener Kreditgeber das fragliche Darlehen gewährt hätte."

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0079864

Dokumentnummer

JJR_19950727_OGH0002_0010OB00568_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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