RS OGH 1995/7/27 1Ob1/95, 1Ob30/11k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.07.1995
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Norm

B-VG Art7 Abs1
WRG §77
WRG §78

Rechtssatz

Wassergenossenschaften kommt keine Gestaltungsfreiheit in dem Sinn zu, daß zur Leistung eines Anschlußgebühren-Ergänzungsbeitrags verpflichtete Mitglieder unterschiedlich behandelt werden dürften.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0080108

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.08.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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