Norm
ABGB §440Rechtssatz
Steht dem durch die Doppelveräußerung oder Mehrfachveräußerung von Liegenschaftsanteilen geschädigten Erstkäufer ein Schadenersatzanspruch durch Naturalrestitution zu, kann eine solche durch ein bloßes Begehren auf Löschung der Eigentumseinverleibung des Drittkäufers nicht erlangt werden: Das Löschungsbegehren stellt daher ein aliud gegenüber einem Begehren auf Einwilligung in die Einverleibung des Eigentumsrechts des Geschädigten dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0083001Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.11.2013