RS OGH 1995/7/27 1Ob537/95 (1Ob1551/95), 7Ob225/03v, 4Ob198/08h, 1Ob140/13i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.07.1995
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Norm

ABGB §440
ABGB §1053
ABGB §1295 IIf7e
ABGB §1323 A

Rechtssatz

Steht dem durch die Doppelveräußerung oder Mehrfachveräußerung von Liegenschaftsanteilen geschädigten Erstkäufer ein Schadenersatzanspruch durch Naturalrestitution zu, kann eine solche durch ein bloßes Begehren auf Löschung der Eigentumseinverleibung des Drittkäufers nicht erlangt werden: Das Löschungsbegehren stellt daher ein aliud gegenüber einem Begehren auf Einwilligung in die Einverleibung des Eigentumsrechts des Geschädigten dar.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 537/95
    Entscheidungstext OGH 27.07.1995 1 Ob 537/95
  • 7 Ob 225/03v
    Entscheidungstext OGH 29.09.2004 7 Ob 225/03v
    Auch
  • 4 Ob 198/08h
    Entscheidungstext OGH 15.12.2008 4 Ob 198/08h
    Vgl auch; Beisatz: Hat der Erstkäufer - wie im vorliegenden Fall - mangels der mit dem Verkäufer vereinbarten Zahlung des Kaufpreises noch keinen fälligen Anspruch auf Einverleibung seines Eigentumsrechts erworben, kann er die Übertragung des Eigentumsrechts auch nicht vom Zweitkäufer im Wege der Naturalrestitution verlangen. Diesfalls kann die Wiederherstellung des vorherigen Zustands im Wege der Naturalrestitution nur im Rückfall des Eigentumsrechts an den Verkäufer bestehen. (T1)
  • 1 Ob 140/13i
    Entscheidungstext OGH 19.09.2013 1 Ob 140/13i
    Vgl auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0083001

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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