RS OGH 1995/8/8 14Os51/95

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Veröffentlicht am 08.08.1995
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Norm

StGB §146 C3

Rechtssatz

Besteht die durch Täuschung herbeigeführte vermögensschädigende Verfügung des Getäuschten in der Überlassung eines vinkulierten Sparbuches zum Zwecke der Tilgung einer (behaupteten) Schuld und damit in der Abtretung der Rechte aus dem Sparguthaben, dann tritt der effektive Verlust an Vermögenssubstanz ohne Rücksicht auf eine allfällige Verwertung des Guthabens bereits mit der Übergabe der Sparurkunde ein, weil dadurch das Recht aus der Spareinlage auf den Erwerber übergeht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0094340

Dokumentnummer

JJR_19950808_OGH0002_0140OS00051_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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