Norm
StGB §146 C3Rechtssatz
Besteht die durch Täuschung herbeigeführte vermögensschädigende Verfügung des Getäuschten in der Überlassung eines vinkulierten Sparbuches zum Zwecke der Tilgung einer (behaupteten) Schuld und damit in der Abtretung der Rechte aus dem Sparguthaben, dann tritt der effektive Verlust an Vermögenssubstanz ohne Rücksicht auf eine allfällige Verwertung des Guthabens bereits mit der Übergabe der Sparurkunde ein, weil dadurch das Recht aus der Spareinlage auf den Erwerber übergeht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0094340Dokumentnummer
JJR_19950808_OGH0002_0140OS00051_9500000_001