Norm
SGG §12 Abs1 ICRechtssatz
Eine unmittelbare, von Anfang an bestehende gemeinsame Verfügungsmacht (eines Ehepaars) über das Suchtgift schließt sowohl ein Inverkehrsetzen im Sinne des § 12 Abs 1 SGG als auch ein (inhaltsgleiches) Überlassen dieses Suchtgiftes durch den Angeklagten im Sinne des § 16 Abs 1 6.Fall SGG aus (JBl 1980,213 = SSt 50/43). Angesichts des solcherart gegebenen Mitgewahrsams liegt eine tatbildmäßige Weitergabe des Suchtgiftes "longa manu" nicht vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0088010Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.03.2022