RS OGH 1995/8/16 13Os76/95, 15Os58/00, 12Os53/01, 13Os19/04, 13Os67/04, 14Os123/07f, 13Os106/07y, 12

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.08.1995
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Norm

SGG §12 Abs1 IC
SGG §16 Abs1 Fall6
SMG §27 Abs1 A
SMG §28 Abs2 A
SMG §28a Abs1 fünfter Fall
SMG §28a Abs2 Z2
StGB §278 Abs2

Rechtssatz

Eine unmittelbare, von Anfang an bestehende gemeinsame Verfügungsmacht (eines Ehepaars) über das Suchtgift schließt sowohl ein Inverkehrsetzen im Sinne des § 12 Abs 1 SGG als auch ein (inhaltsgleiches) Überlassen dieses Suchtgiftes durch den Angeklagten im Sinne des § 16 Abs 1 6.Fall SGG aus (JBl 1980,213 = SSt 50/43). Angesichts des solcherart gegebenen Mitgewahrsams liegt eine tatbildmäßige Weitergabe des Suchtgiftes "longa manu" nicht vor.

Entscheidungstexte

  • 13 Os 76/95
    Entscheidungstext OGH 16.08.1995 13 Os 76/95
  • 15 Os 58/00
    Entscheidungstext OGH 04.07.2000 15 Os 58/00
    Vgl auch
  • 12 Os 53/01
    Entscheidungstext OGH 08.11.2001 12 Os 53/01
    Vgl auch; Beisatz: Nunmehr SMG BGBl I 1997/112 idgF. (T1)
  • 13 Os 19/04
    Entscheidungstext OGH 07.04.2004 13 Os 19/04
    Auch; Beisatz: Im Fall der Weitergabe eines Suchtmittels schließt nur eine unmittelbare, von Anfang an bestehende gemeinsame Verfügungsmacht über das Suchtgift durch Übergebenden und Empfänger sowohl ein Inverkehrsetzen im Sinne des § 28 Abs 2 vierter Fall SMG als auch ein (inhaltsgleiches) Überlassen dieses Suchtgiftes im Sinne des § 27 Abs 1 sechster Fall SMG aus. (T2)
    Beisatz: Die bloße Bestimmung des vom Angeklagten alleine geschmuggelten Suchtgifts für ein weiteres Mitglied der kriminellen Vereinigung begründet noch keinen Mitgewahrsam. (T3)
  • 13 Os 67/04
    Entscheidungstext OGH 14.07.2004 13 Os 67/04
    Auch; Beis wie T2; Beis wie T3
  • 14 Os 123/07f
    Entscheidungstext OGH 13.11.2007 14 Os 123/07f
    Vgl auch; Beisatz: Die vorschriftswidrige Weitergabe von Suchtgift an andere Personen ist - bei Weitergabe einer großen Suchtgiftmenge - dann kein „Inverkehrsetzen" nach § 28 Abs 2 SMG und auch kein (inhaltsgleiches) „Überlassen" von Suchtgift (nach § 27 Abs 1 SMG), wenn diese Personen zuvor schon zumindest (Mit-)Gewahrsam an Suchtgift erlangt und diesen Gewahrsam in weiterer Folge auch nicht aufgegeben haben. (T4)
    Beisatz: Der Gewahrsamsbegriff im Zusammenhang mit einem Inverkehrsetzen im Sinn des § 28 Abs 2 vierter Fall SMG ist in gleicher Weise auszulegen wie jener bei den Vermögensdelikten; ein deliktsbezogen unterschiedlicher Bedeutungsinhalt im Hinblick auf das (zumeist ungeschriebene) Tatbildmerkmal „Gewahrsam" ist der Judikatur nicht zu entnehmen. (T5)
  • 13 Os 106/07y
    Entscheidungstext OGH 05.12.2007 13 Os 106/07y
    Vgl auch; Beisatz: Keine Aufrechterhaltung von Mitgewahrsam, wenn gemeinsam mit einer anderen Person erzeugtes Suchtgift in einem (zufolge exklusiver Kenntnis des Codes) nur dem Angeklagten zugänglichen Tresor verwahrt wird. (T6)
  • 12 Os 73/08i
    Entscheidungstext OGH 19.06.2009 12 Os 73/08i
    Vgl; Beisatz: Besteht bei gemeinsam durchgeführten Schmuggelfahrten Mitgewahrsam des den Täter begleitenden Komplizen am Suchtgift, ist die Übernahme des transportierten Suchtgifts in Österreich mangels Begründung eines eigenständigen Gewahrsams durch den am Schmuggel Beteiligten nicht zusätzlich noch als Überlassen im Sinn des § 28a Abs 1 fünfter Fall SMG zu qualifizieren. (T7)
  • 15 Os 126/14i
    Entscheidungstext OGH 14.01.2015 15 Os 126/14i
    Auch
  • 14 Os 11/17z
    Entscheidungstext OGH 23.05.2017 14 Os 11/17z
    Auch
  • 14 Os 103/17d
    Entscheidungstext OGH 12.12.2017 14 Os 103/17d
    Vgl
  • 14 Os 84/18m
    Entscheidungstext OGH 11.09.2018 14 Os 84/18m
    Auch
  • 13 Os 91/21p
    Entscheidungstext OGH 12.01.2022 13 Os 91/21p
    Vgl; vgl insbesondere Beis wie T2; vgl insbesondere Beis wie T3; Beisatz: Mitgliedschaft an derselben kriminellen Vereinigung begründet nicht per se (von Anfang an bestehenden) Mitgewahrsam, der die Möglichkeit wechselseitigen „Überlassens“ ausschlösse. (T8)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0088010

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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