RS OLG Wien 1995/08/17 6R531/95

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Veröffentlicht am 17.08.1995
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Rechtssatz

Der Kläger, der gegen einen von zwei (nicht solidarisch haftenden) Beklagten obsiegt, gegenüber dem anderen Beklagten jedoch unterliegt, hat - auch wenn beide Beklagte durch denselben Rechtsanwalt vertreten sind - Anspruch auf Ersatz der vollen Kosten gegen den unterliegenden Beklagten

Entscheidungstexte
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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