Norm
ArbVG §120 Abs3Rechtssatz
Auf eine nach Ablauf der Schutzzeit zugehende Auflösungserklärung ist das besondere Verfahren nach den §§ 120 ff ArbVG nicht anzuwenden, da auch dann eine wirksame Beendigung während der "Abkühlungsperiode" nicht erfolgt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0053074Dokumentnummer
JJR_19950823_OGH0002_009OBA00099_9500000_002