Norm
IPRG §1 Abs1Rechtssatz
Die Anwendung des Ausweichklauseltatbestandes des § 48 Abs 1 Satz 2 IPRG ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn sowohl Personalstatut (§ 9) als auch gewöhnlicher Aufenthalt beider Parteien im selben Drittstaat zusammenfallen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0087551Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.03.2019