Norm
StVO §1 Abs2Rechtssatz
Führt der Lenker eines Fahrzeuges mit diesem auf einer Straße ohne öffentlichen Verkehr innerhalb des Betriebsgrundstückes der Halterin des Fahrzeuges in deren Auftrag Bremsprüfungen durch, womit eine Überschreitung der bei einer der Einfahrten angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkung auf zwanzig km/h, aber auch der gemäß § 20 Abs 2 StVO erlaubten Geschwindigkeit von fünfzig km/h zwangsläufig verbunden ist, so kann ihm im Hinblick auf eine sinnvolle Erfüllung des ihm erteilten Arbeitsauftrages eine Geschwindigkeitsüberschreitung nicht vorgeworfen werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0073140Dokumentnummer
JJR_19950824_OGH0002_0020OB00064_9500000_002