Norm
ABGB §140 AgRechtssatz
Kann einer eine Unterhaltsverpflichtung festsetzenden Entscheidung keine Unterhaltsbemessungsgrundlage entnommen werden, dann ist mangels Begründung in diesem zentralen Punkt nicht nachprüfbar, ob die durchgeführte Unterhaltsbemessung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen entspricht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0079856Dokumentnummer
JJR_19950829_OGH0002_0010OB00599_9500000_001