RS OGH 1995/8/29 1Ob599/95, 1Ob122/97s

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Veröffentlicht am 29.08.1995
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Norm

ABGB §140 Ag
ABGB §140 Ba

Rechtssatz

Kann einer eine Unterhaltsverpflichtung festsetzenden Entscheidung keine Unterhaltsbemessungsgrundlage entnommen werden, dann ist mangels Begründung in diesem zentralen Punkt nicht nachprüfbar, ob die durchgeführte Unterhaltsbemessung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen entspricht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0079856

Dokumentnummer

JJR_19950829_OGH0002_0010OB00599_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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