Norm
ABGB §6Rechtssatz
Auch bei der Prüfung der Teilnichtigkeit oder Gesamtnichtigkeit eines satzungsändernden Hauptversammlungsbeschlusses ist so vorzugehen, daß bei Anwendung der Auslegungsgrundsätze des §§ 6 und 7 ABGB im konkreten Fall brauchbare Ergebnisse erzielt werden. Im Rahmen der gebotenen objektiven Auslegung kommt es auf Wortlaut, Zweck und systematischen Zusammenhang des zusammengesetzten Hauptversammlungsbeschlusses an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0080303Dokumentnummer
JJR_19950829_OGH0002_0010OB00586_9400000_013