Norm
ABGB §140 AdRechtssatz
Das Kind ist an eine auch pflegschaftsbehördlich genehmigte Vereinbarung seiner Eltern über die Tragung seines Unterhalts ab dem Zeitpunkt der Gefährdung des Kindeswohls, das ist der Zeitpunkt, ab dem der Gesamtunterhalt gefährdet oder geschmälert würde, nicht mehr gebunden und kann nun von seinem nach dem Gesetz geldunterhaltspflichtigen Elternteil Unterhalt begehren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0079867Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.04.2013