Norm
StGG Art5Rechtssatz
Das Erfordernis einer "fair balance" zwischen den Erfordernissen der Allgemeinheit und denen des Schutzes der Grundrechte des Individuums nach Art 1 Abs 2 1.ZPMRK, bei dem der Staat einen weiten Ermessensspielraum besitzt, wird nicht verletzt, wenn die Nutzung des Eigentums durch eine Legalservitut nicht beeinträchtigt wird (vgl EGMR in ÖJZ 1991, 514 ua).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0081111Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.03.2012