Norm
ABGB §935Rechtssatz
Laesio enormis ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Verkürzte Kenntnis von wahren Wert hat, die bloße Erklärung, den wahren Wert zu kennen, reicht nicht aus. Dafür, dass dem Verkürzten der wahre Wert bekannt war, ist der andere Teil beweispflichtig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0087574Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.04.2021