Norm
MRG §30 Abs2 Z6 CRechtssatz
Sieht der Mieter selbst sein Wohnbedürfnis durch die Wohnmöglichkeit, in der sich der Mittelpunkt seiner Lebensführung befindet (hier: Kleingartenhaus ohne Winterwasserleitung), als zur Befriedigung seines Wohnbedürfnisses ausreichend und angemessen an, so fehlt ihm ein schutzwürdiges Interesse an der Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0079243Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.12.2014