Norm
ABGB §870 CIRechtssatz
Ob die Aufklärung geboten, sie daher zu erwarten war, bestimmt sich bei Fehlen expliziter Rechtsregeln nach den Grundsätzen des redlichen Verkehrs.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0087139Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.03.2016