Norm
EO §355 XIVRechtssatz
In der Veröffentlichung der Gewinner nach Beendigung eines wettbewerbswidrigen Gewinnspieles liegt weder die Gewährung noch die Ankündigung einer verbotenen Zugabe.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0080948Dokumentnummer
JJR_19950831_OGH0002_0030OB00090_9500000_003