Norm
EO §381 Z2 DRechtssatz
Der Verlust von Mietrechten an einem nicht ausgebauten Dachboden (wegen des vom Hauseigentümer geplanten Ausbaues zur Schaffung von Wohnungen) zu den üblichen Zwecken wie Lagerung oder Wäschetrocknen stellt insbesondere aus der in § 18 c Abs 2 MRG zum Ausdruck kommenden Wertung des Gesetzgebers keinen unwiederbringlichen Schaden dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0062113Dokumentnummer
JJR_19950831_OGH0002_0060OB01599_9500000_001