Norm
ZPO §228 A1Rechtssatz
Die Feststellungsklage ist auch dann zulässig, wenn aus einem mehrere Teilansprüche umfassenden Anspruch lediglich ein Teilanspruch mit Leistungsklage geltend gemacht werden könnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0087636Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.12.2016