Norm
MRG §30 Abs2 Z12Rechtssatz
Dringender Eigenbedarf eines Studenten, der bisher gemeinsam mit seinen Eltern und der sechsjährigen Schwester in einer Wohnung wohnt, und dort ein von allen Seiten her zugängliches Zimmer zur Verfügung hat, an der untervermieteten Wohnung ist zu bejahen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0070687Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.08.2020