RS OGH 1995/9/6 7Ob560/95

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Veröffentlicht am 06.09.1995
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Norm

ABGB §938 D
BEinstG §6 Abs2

Rechtssatz

Im Behinderteneinstellungsgesetz ist für die Gewährung der darin genannten Förderungsmaßnahmen kein Verwaltungsverfahren vorgesehen. Die Gewährung einer Förderung an Dienstgeber, die begünstigte Behinderte beschäftigen, durch Zuschüsse zu den Lohnkosten im Sinne des § 6 Abs 2 lit c BEinstG geschieht demnach im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrages.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0082316

Dokumentnummer

JJR_19950906_OGH0002_0070OB00560_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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