RS OGH 1995/9/13 3Ob562/95, 5Ob57/02x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.09.1995
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Norm

ABGB §865
ABGB §878

Rechtssatz

§ 878 ABGB ist auch zur Beurteilung der subjektiven Teilbarkeit anzuwenden, so wenn von zwei Verkäufern einer Liegenschaft nur einer geschäftsunfähig war.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 562/95
    Entscheidungstext OGH 13.09.1995 3 Ob 562/95
    Veröff: SZ 68/161
  • 5 Ob 57/02x
    Entscheidungstext OGH 14.05.2002 5 Ob 57/02x
    Vgl auch; Beisatz: Bei Beteiligung mehrerer Personen, von denen nur einzelne beschränkt geschäftsfähig sind, gilt § 878 Satz 2 analog. (T1); Beisatz: Bei Beurteilung der subjektiven Teilbarkeit eines Rechtsgeschäftes ist danach zu fragen, welche Entscheidung in einem solchen Fall Parteien vernünftigerweise nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der Verkehrssitte getroffen hätten. (T2); Veröff: SZ 2002/64

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0087386

Dokumentnummer

JJR_19950913_OGH0002_0030OB00562_9500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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