Norm
ZPO §41Rechtssatz
Kosten des Aufforderungsschreibens nach § 8 AHG sind seit WGN 1989 keine gesondert zu honorierende vorprozessuale Kosten.
Anmerkung
Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 7Rs231/00t. Diese ist nunmehr unter RW0000547 abrufbar.Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:1995:RW0000044Im RIS seit
03.11.2011Zuletzt aktualisiert am
03.11.2011