RS OGH 1995/9/18 4Ob67/95, 4Ob2008/96i, 4Ob2250/96b, 4Ob314/97y, 4Ob161/06i, 4Ob225/07b, 4Ob127/08t,

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.09.1995
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Norm

UWG §1 C5a
UWG §14 C

Rechtssatz

Bei einer Handlung wettbewerblichen Charakters ist die Wettbewerbsabsicht zu vermuten. Das trifft vor allem auf solche Handlungen zu, die ein Unternehmer zur Förderung eigenen Wettbewerbes begeht.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 67/95
    Entscheidungstext OGH 18.09.1995 4 Ob 67/95
  • 4 Ob 2008/96i
    Entscheidungstext OGH 26.03.1996 4 Ob 2008/96i
  • 4 Ob 2250/96b
    Entscheidungstext OGH 17.09.1996 4 Ob 2250/96b
    Auch; Beisatz: Ist eine Behauptung objektiv geeignet, den eigenen Wettbewerb zu Lasten eines Mitbewerbers zu fördern, dann spricht die Vermutung von vornherein für die Wettbewerbsabsicht. (T1)
  • 4 Ob 314/97y
    Entscheidungstext OGH 19.12.1997 4 Ob 314/97y
    Auch; nur: Bei einer Handlung wettbewerblichen Charakters ist die Wettbewerbsabsicht zu vermuten. (T2)
  • 4 Ob 161/06i
    Entscheidungstext OGH 28.09.2006 4 Ob 161/06i
    Vgl aber; Beisatz: Diese Vermutung kann aber nicht mehr eingreifen, wenn die mögliche Auswirkung auf den Wettbewerb - wie hier - nur mittelbare Folge der versuchten Durchsetzung eines zivilrechtlichen Anspruchs ist, der nicht von vornherein als völlig unbegründet abgetan werden kann. (T3)
    Beisatz: Hier: Verweigerung der Herausgabe von Wartungsunterlagen eines geleasten Luftfahrzeuges durch die frühere Halterin unter Berufung auf ein zivilrechtliches Zurückbehaltungsrecht wegen eines auf das Flugzeug gemachten Aufwands. (T4)
  • 4 Ob 225/07b
    Entscheidungstext OGH 11.03.2008 4 Ob 225/07b
    Vgl aber für die Rechtslage nach der UWG-Novelle 2007; Beisatz: Auf das Vorliegen von Wettbewerbsabsicht kommt es nach neuem Recht nicht an. (T5)
    Veröff: SZ 2008/32
  • 4 Ob 127/08t
    Entscheidungstext OGH 23.09.2008 4 Ob 127/08t
    Auch; Beis wie T5; Beisatz: Hier: Noch zur Rechtslage vor der UWG-Novelle 2007. (T6)
    Veröff: SZ 2008/132
  • 4 Ob 10/09p
    Entscheidungstext OGH 21.04.2009 4 Ob 10/09p
    Vgl; Beisatz: Zur Rechtslage nach der UWG-Novelle 2007. (T7)
    Beisatz: § 7 UWG erfasst weiterhin nur Handlungen zu Zwecken des Wettbewerbs. Die mit dieser Formulierung umschriebene Wettbewerbsabsicht ist bei abfälligen Äußerungen eines im Wettbewerb stehenden Unternehmens grundsätzlich zu vermuten. (T8)
  • 4 Ob 181/12i
    Entscheidungstext OGH 19.03.2013 4 Ob 181/12i
    Vgl auch; Beis wie T8
  • 4 Ob 14/15k
    Entscheidungstext OGH 17.02.2015 4 Ob 14/15k
    Beis wie T8
  • 4 Ob 171/19d
    Entscheidungstext OGH 19.12.2019 4 Ob 171/19d
    Beis wie T8; Beisatz: Hier: Die Einschätzung, dass der Vertreiber von Nahrungsergänzungsmitteln, der in Vorträgen behauptet, Apotheken würden Gift verkaufen und dadurch Menschen töten, in Wettbewerbsabsicht handelt, ist nicht korrekturbedürftig. (T9)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0088261

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.03.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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