Norm
StGB §145 Abs1 Z1Rechtssatz
Mit der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz droht, wer dem Opfer ankündigt, ihm seine Erwerbsgrundlagen zu entziehen, ohne daß es Aussicht auf alsbaldige neue, etwa gleichwertige Erwerbsmöglichkeiten hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0094015Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.06.2021