Norm
ABGB §863 FIRechtssatz
Ob durch die Annahme der Mietzinse von der Beklagten und die an sie gerichteten Mietzinsvorschreibungen schlüssig ein Mietvertrag zustandegekommen ist, ist eine Frage, die nur für den Einzelfall Bedeutung hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0081754Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.05.2021