Norm
ASVG §203Rechtssatz
In der Unfallversicherung wird das Risiko der Minderung der Erwerbsfähigkeit versichert. Dafür sind aber ua die bisherige Berufstätigkeit und die Höhe des dadurch erzielten Einkommens wegen der abstrakten Bewertung - abgesehen von besonderen Härtefällen - ohne Bedeutung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0085431Dokumentnummer
JJR_19950919_OGH0002_010OBS00177_9500000_002