RS OGH 1995/9/19 10ObS177/95

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Veröffentlicht am 19.09.1995
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Norm

ASVG §203

Rechtssatz

In der Unfallversicherung wird das Risiko der Minderung der Erwerbsfähigkeit versichert. Dafür sind aber ua die bisherige Berufstätigkeit und die Höhe des dadurch erzielten Einkommens wegen der abstrakten Bewertung - abgesehen von besonderen Härtefällen - ohne Bedeutung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0085431

Dokumentnummer

JJR_19950919_OGH0002_010OBS00177_9500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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