RS OGH 1995/9/19 10ObS139/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.09.1995
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Norm

stmkEinstV §1
stmkPGG §4 Abs5

Rechtssatz

Wurden durch die EinstV für eine bestimmte Betreuungsverrichtung Pauschalwerte nicht festgelegt, so ist der tatsächlich notwendige Zeitaufwand im Einzelfall zu ermitteln und in Anschlag zu bringen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0087672

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.05.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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