Norm
stmkEinstV §1Rechtssatz
Wurden durch die EinstV für eine bestimmte Betreuungsverrichtung Pauschalwerte nicht festgelegt, so ist der tatsächlich notwendige Zeitaufwand im Einzelfall zu ermitteln und in Anschlag zu bringen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0087672Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.05.2014