RS OGH 1995/9/27 7Ra101/96s

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Veröffentlicht am 27.09.1995
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Norm

ZPO §392

Rechtssatz

Unzulässigkeit des Teilurteiles, wenn nur über einen Teilanspruch entschieden wurde, wiewohl die übrigen - der Höhe nach unstrittigen Ansprüche - auf demselben Rechtsgrund (berechtigter Austritt) beruhen.

Anmerkung

Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 12 R 74/05y. Diese ist nunmehr unter RW0000655 abrufbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1995:RW0000187

Im RIS seit

09.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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