RS OGH 1995/9/28 2Ob565/95

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Veröffentlicht am 28.09.1995
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Norm

EO §7 Abs3 Ea

Rechtssatz

Jedenfalls dann, wenn der Antrag auf Exekutionsbewilligung auch beim Exekutionsgericht gestellt werden kann, ist vom Verpflichteten ein schützenswertes Interesse an der Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung nicht abzusprechen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0062108

Dokumentnummer

JJR_19950928_OGH0002_0020OB00565_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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