Norm
StPO §364Rechtssatz
Ein Antrag des Angeklagten, ihm die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde zu bewilligen, weil sein Verteidiger dieses Rechtsmittel gegen seinen ausdrücklich erklärten Willen zurückgezogen habe, ist unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0101184Dokumentnummer
JJR_19951003_OGH0002_0140OS00146_9500000_001