Norm
ZPO §182Rechtssatz
Einer richterlichen Anleitung eines anwaltlich vertretenen Klägers zur ausreichenden Individualisierung seines Feststellungsbegehrens bedarf es nicht, wenn die beklagte Partei dessen Unschlüssigkeit wiederholt eingewendet hatte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0080019Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.06.2021