Norm
FlugsicherungsstreckengebührenG 1984 §1Rechtssatz
Der Umfang der Ausnahme von der Gebührenpflicht für Suchflüge und Rettungsflüge ist hinsichtlich der Flugsicherungsstreckengebühren und der Flugsicherungsanfluggebühren und Abfluggebühren derselbe: Nur Suchflüge und Rettungsflüge im Zusammenhang mit dem Unfall eines Zivilluftfahrzeuges sind von der Gebührenpflicht ausgenommen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0088995Dokumentnummer
JJR_19951010_OGH0002_0040OB00560_9500000_004