RS OGH 1995/10/10 4Ob52/95, 6Ob213/07b, 7Ob23/10y, 6Ob43/19w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.10.1995
beobachten
merken

Norm

GmbHG §24 Abs3

Rechtssatz

Zu den Ansprüchen nach § 24 Abs 3 GmbHG gehört auch der Anspruch auf Unterlassung der dem Wettbewerbsverbot widersprechenden geschäftlichen Tätigkeit.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 52/95
    Entscheidungstext OGH 10.10.1995 4 Ob 52/95
    Veröff: SZ 68/178
  • 6 Ob 213/07b
    Entscheidungstext OGH 17.12.2008 6 Ob 213/07b
    Vgl; Beisatz: Die Bestellung des Fremdgeschäftsführers zum Vorsitzenden der Privatstiftung bedeutete keinen Verstoß gegen das gesetzliche (§ 24 Abs 1 GmbHG) und das im Gesellschaftsvertrag der Holding GmbH geregelte Wettbewerbsverbot, stehen doch die Gesellschaft, deren Zweck nur die Verwaltung der Beteiligung an der AG ist, und die Privatstiftung nicht in Konkurrenz im Sinn dieser Bestimmungen. (T1)
  • 7 Ob 23/10y
    Entscheidungstext OGH 21.04.2010 7 Ob 23/10y
  • 6 Ob 43/19w
    Entscheidungstext OGH 21.03.2019 6 Ob 43/19w
    Beisatz: Der Gesellschaft steht auch ein Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch zu. Das Rechnungslegungsbegehren kann auch mittels Stufenklage gemäß Art XLII EGZPO mit dem zunächst nicht bezifferten Leistungsbegehren verbunden werden. Es kann das Zahlungsbegehren der Stufenklage alternativ auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen oder die Ausübung des Eintrittsrechts gestützt und die Auswahl der Sanktion vorbehalten werden, bis die Rechnungslegung erfolgt ist. (T2); Beisatz: Hier: Wenn die Gesellschaft selbst einen Wettbewerbsverstoß des Geschäfts­führers nicht einmal behauptet, dann besteht kein Raum für Auskünfte oder Rechnungslegung. (T3)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0088259

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten