Norm
ABGB §861Rechtssatz
Ein Vertrag über das Ausscheiden eines Gesellschafter-Geschäftsführers aus einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung kommt wie jeder andere Vertrag erst durch die Einigung über den Vertragsinhalt und die ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung des Abschlußwillens zustande.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0088258Dokumentnummer
JJR_19951010_OGH0002_0040OB00052_9500000_002