RS OGH 1995/10/10 4Ob52/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.10.1995
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Norm

ABGB §861
GmbHG §76

Rechtssatz

Ein Vertrag über das Ausscheiden eines Gesellschafter-Geschäftsführers aus einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung kommt wie jeder andere Vertrag erst durch die Einigung über den Vertragsinhalt und die ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung des Abschlußwillens zustande.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0088258

Dokumentnummer

JJR_19951010_OGH0002_0040OB00052_9500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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