Norm
HBG §13 Abs6Rechtssatz
Werden die Hausbesorgerarbeiten vom Vermieter selbst oder von einer von ihm bestellten und entlohnten, nicht als Hausbesorger anzusehenden Person geleistet, so hat der Vermieter Anspruch auf die Beträge nach § 23 Abs 1 MRG (sogenannte "fiktive Hausbesorgerkosten", so schon 5 Ob 12/95).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0065358Dokumentnummer
JJR_19951010_OGH0002_0050OB00001_9500000_001